Was ist Rehabilitationssport?
Rehabilitationssport ist eine gesetzlich definierte Leistung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, die von einem Arzt verschrieben werden muss. In der Regel läuft eine Verordnung über 50 Einheiten a' 45 Minuten (innerhalb von 18 Monaten). Der ambulante Rehasport gehört zu den ergänzenden Leistungen der Rehabilitation und ist im SGB IX Paragraph 44 verankert.
Jeder niedergelassene Arzt mit Kassenzulassung kann eine Rehasportverordnung ausstellen. Die Verordnung unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist für den Arzt somit budgetneutral. Für eine Teilnahme an einer Rehasportstunde ist kein Mindestmaß an sportlicher Leistungsfähigkeit erforderlich. Erfahrene Übungsleiter mit Zusatzausbildungen in der Orthopädie, Inneren Medizin und Onkologie gehen individuell auf die einzelnen Teilnehmer ein. Rehasport findet in einer Kleingruppe statt, bei der die Förderung der Beweglichkeit und Stabilisierung des Stütz- und Bewegungsapparates im Vordergrund stehen. Je nach Sportgruppe bzw. Erkrankung bilden unterschiedliche Ziele den Schwerpunkt der Rehasportstunde. Rehasport ist keine Physiotherapie, Krankengymnastik oder Einzeltherapie. Der RBSV S-H ist der Fachverband für den Rehabilitations- und Behindertensport in Schleswig-Holstein.
Jeder niedergelassene Arzt mit Kassenzulassung kann eine Rehasportverordnung ausstellen. Die Verordnung unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist für den Arzt somit budgetneutral. Für eine Teilnahme an einer Rehasportstunde ist kein Mindestmaß an sportlicher Leistungsfähigkeit erforderlich. Erfahrene Übungsleiter mit Zusatzausbildungen in der Orthopädie, Inneren Medizin und Onkologie gehen individuell auf die einzelnen Teilnehmer ein. Rehasport findet in einer Kleingruppe statt, bei der die Förderung der Beweglichkeit und Stabilisierung des Stütz- und Bewegungsapparates im Vordergrund stehen. Je nach Sportgruppe bzw. Erkrankung bilden unterschiedliche Ziele den Schwerpunkt der Rehasportstunde. Rehasport ist keine Physiotherapie, Krankengymnastik oder Einzeltherapie. Der RBSV S-H ist der Fachverband für den Rehabilitations- und Behindertensport in Schleswig-Holstein.
Schritte zum Rehasport:
1. Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport vom Arzt ausfüllen lassen
2. Genehmigung der Krankenkasse einholen
3. Kontakt mit uns, dem TSV Barsbek e. V., aufnehmen
4. Alle Unterlagen komplett ausgefüllt zum 1. Kurstermin mitbringen
1. Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport vom Arzt ausfüllen lassen
2. Genehmigung der Krankenkasse einholen
3. Kontakt mit uns, dem TSV Barsbek e. V., aufnehmen
4. Alle Unterlagen komplett ausgefüllt zum 1. Kurstermin mitbringen
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Kosten für eine Teilnahme am ärztlich verordneten Rehasport werden bei gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen und anderen Kostenträgern, z.B. Renten- und Unfallversicherung, übernommen. Die Teilnahme am Rehasport ist damit für Personen mit genehmigter Verordnung kostenlos. Es fallen keine Eigenbeteiligungen an und es ist kein Vereinsbeitritt notwendig. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen umfasst in der Regel eine Kostenübernahme von 50 Übungseinheiten, die in einem Zeitraum von 18 Monaten zu absolvieren sind.
Privat versicherte Personen gehen in Vorleistung (Rechnung an den Verein) und können bei regelmäßiger Teilnahme seitens der Krankenkasse eine Erstattung bekommen. Hier liegen je nach Versicherung jedoch Unterschiede vor. Wir bitten darum, dies direkt mit der eigenen Versicherung zu klären.
Kann ich auch ohne eine Verordnung das Sport- und Bewegungsangebot nutzen?
Ja, auch ohne Verordnung kannst Du den Rehasport des TSV Barsbek e. V. nutzen. Hierfür ist eine Mitgliedschaft im Verein erforderlich. Für den Rehasport berechnen wir für Selbstzahler, zusätzlich zum Vereinsbeitrag, 5,00 € je Kursstunde.